Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 - Behördliche Genehmigung
CAFUTA Personalmanagement GmbH besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit am 18.06.2008.
2 - Rechtsstellung der CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen CAFUTA-Mitarbeiter und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen CAFUTA-Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen CAFUTA Personalmanagement GmbH und dem Kunden vereinbart werden.
3 - Auswahl der CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter
CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte CAFUTA-Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der CAFUTA-Mitarbeiter meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet. CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter kann auch während des laufenden Einsatzes CAFUTA-Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete CAFUTA-Mitarbeiter austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4 - Einsatz der CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter
Der Kunde setzt CAFUTA-Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungs- vertrag vereinbart wurden. Er lässt die CAFUTA- Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Außerdem setzt der Kunde CAFUTA-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt CAFUTA-Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse. Der Kunde haftet für die Arbeitsmittel und Maschinen, die die Mitarbeiter der Firma CAFUTA Personalmanagement nutzen.
5 - Allgemeine Pflichten von CAFUTA Personalmanagement GmbH
CAFUTA Personalmanagement GmbH verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
6 - Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die CAFUTA-Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Der Kunde gestattet CAFUTA Personalmanagement GmbH nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der CAFUTA-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall von CAFUTA-Mitarbeitern ist CAFUTA Personalmanagement GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde CAFUTA Personalmanagement GmbH die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.
7 - Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter findet für die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter abgesichert.
8 - Abrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular (Tätigkeitsnachweis) zu prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die CAFUTA-Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt. Der Rechnungsbetrag ist fällig sieben Tage ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgelegten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei CAFUTA Personalmanagement GmbH. Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden. Die regelmäßige Arbeitszeit der CAFUTA-Mitarbeiter beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.
9 - Ausfall von CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter/Höhere Gewalt
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens CAFUTA Personalmanagement GmbH erschwert oder gefährdet wird, behält sich CAFUTA Personalmanagement GmbH vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
10 - Haftung
CAFUTA Personalmanagement GmbH haftet bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet CAFUTA Personalmanagement GmbH nicht.
11 - Übernahme/Vermittlung
Bei Übernahme/Vermittlung eines CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet CAFUTA Personalmanagement GmbH unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision.
12 - Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von CAFUTA Personalmanagement. Gerichtsstand wird Mosbach Baden vereinbart.
13 - Anpassungsklausel
CAFUTA Personalmanagement GmbH behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen. CAFUTA Personalmanagement GmbH behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn CAFUTA Personalmanagement GmbH-Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die CAFUTA Personalmanagement GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
14 - Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CAFUTA Personalmanagement GmbH. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Stand 05.05.2008
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